Schweizerischer Sportkegler Verband

Doping

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Der Schweizerische Sportkeglerverband unterstützt vorbeahltlos die Bekämpfung von Doping seit vielen Jahren. An mehreren Delegiertenversammlung wurden diesbezüglich Beschlüsse gefasst und anschliessend umgesetzt. Der SSKV pflegt eine aktive Zusammenarbeit mit der Stiftung Swiss Sport Integrity und unterstützt die Prävention. Der SSKV hat sich zusammen mit Swiss Olympic darum bemüht eine für den Kegelsport sinnvolle Umsetzung sicherstellen zu können. Auf dieser Seite findet man umfassende Informationen zu Doping und dessen Bekämpfung, sowie die Umsetzung für den Kegelsport.

Schnellzugriff

Dopingvereinbarungen SSKV für schweizerische Wettkämpfe
Gemeinsam für sauberen Sport

Der SSKV bekennt sich vorbehaltlos zu dopingfreiem Sport, unterstützt die Dopingprävention und pflegt eine aktive Zusammenarbeit mit der Stiftung Swiss Sport Integrity. Eine konsequente Einhaltung der Anti-Doping-Regeln schützt die Athletinnen und Athleten, den Verband sowie das Sportkegeln. Die Führung des SSKV legt Wert darauf, dass Athleten:innen, Trainer:innen, Teamchefs und medizinische Betreuungspersonen die Regeln kennen und sich für sauberen Kegel-Sport einsetzen.

Was versteht man unter «Doping»?

Nicht nur verbotene Substanzen im Körper, sondern z.B. auch deren Besitz, die Verweigerung einer Kontrolle oder Meldepflichtverstösse sind gemäss Doping-Statut von Swiss Olympic verboten. 
Mehr zu den elf konkreten Tatbeständen. (https://www.sportintegrity.ch/statut)

Athleten:innen tragen die Verantwortung!

Die sogenannte Strict Liability ist die Grundlage der Dopingprävention. Sie besagt, dass Sportler:innen alleine dafür verantwortlich sind, dass keine verbotenen Substanzen in ihren Körper gelangen bzw. keine verbotenen Methoden angewendet werden. 
Mehr zu den Rechten und Pflichten.

Medikamente immer überprüfen!

Bevor Athleten:innen Medikamente einnehmen, müssen sie immer überprüfen, ob keine verbotenen Substanzen enthalten sind. Die Medikamentenabfrage Global DRO gibt auf einfache Weise darüber Auskunft – via www.sportintegrity.ch oder als Mobile App.
Jetzt downloaden!
 

Dopingrisiko Supplemente

Supplemente und Nahrungsergänzungsmittel können mit verbotenen Substanzen verunreinigt sein. Sie bergen daher das Risiko eines unbeabsichtigten Dopingverstosses. Um dieses Risiko zu reduzieren, ist bei der Auswahl der Produkte grosse Vorsicht geboten.  
Mehr Informationen zum Dopingrisiko von Supplementen.
 

Dopingkontrollen – so läuft’s!

Dopingkontrollen können jederzeit und überall erfolgen. Es ist die Pflicht der Athleten:innen, dem Kontrollaufgebot sowie den Anweisungen des Kontrollpersonals zu folgen. 
Details zum Ablauf einer Dopingkontrolle.

E-Learning – Die Regeln genau verstehen

Je höher das Leistungsniveau, desto genauer müssen Sportler:innen und ihre Betreuungspersonen die Anti-Doping-Bestimmungen kennen. 
Die E-Learning-Programme von Swiss Sport Integrity – für Athleten:innen, Trainer:innen, Ärzt:inen und alle, die den sauberen Sport schützen wollen.  
Jetzt absolvieren und Anti-Doping-Zertifikat erlangen! 
 

Wichtige Tipps in der aktuellen Broschüre

Die wichtigsten Informationen und praktische Tipps rund um das Thema Anti-Doping in der Broschüre «Gemeinsam für sauberen Sport»– für Athleten:innen, Coaches und Eltern.
Jetzt die Broschüre entdecken!
 

Verdacht melden!

Hinweise auf mögliche Dopingvergehen mögen klein scheinen, können aber für die Ermittlungsarbeit von grosser Bedeutung sein. Ihre Mitteilung könnte uns entscheidend helfen, den sauberen Sport zu schützen. Anonym oder nicht, Informationen werden in jedem Fall vertraulich behandelt.  
Verdacht melden, um den sauberen Sport zu schützen. 
 

Im SSKV Betroffene Wettkämpfe

In Absprache mit Swiss Olympics wurden folgende Wettkämpfe als für Doping kritisch erachtet:

  • Final der Schweizer Einzelmeisterschaft (ohne Senioren)
  • Kantonewettkampf
  • Final der Einzelcupsieger

Da es ab einem gewissen Alter vermehrt vorkommen kann, dass aus gesundheitlichen Gründen Medikamente eingenommen werden müssen, haben wir ganz bewusst darauf verzichtet Seniorenwettkämpfe einzubeziehen.

Massnahmen

Dies bedeutet folgende Massnahmen für diese Wettkämpfe:

  • Durchführung von Dopingkontrollen (möglich)
  • Unterzeichnung eines Unterstellungs Dokumentes durch jedenWettkämpfer (obligatorisch)

    Die Teilnehmer an den obgenannten Wettkämpfen müssen zwingend diese Unterstellungs-Erklärung unterzeichnen, andererseits sie nicht zum Start zugelassen werden. Die Wettkämpfer bestätigen damit, dass sie:

    • auf Doping verzichten
    • Eigenverantwortung haben in Bezug auf die Information verbotener Substanzen
    • Einverständnis erklären zu allfälligen Kontrollen
    • Im Falle eines Doping-Verstosses sich den Sanktionen von Swiss Olympics und des SSKV unterziehen
    Sanktionen

    Im Falle eines Verstosses gegen die Doping Bestimmungen sind folgende Sanktionen möglich:

    • Disqualifikation und Aberkennung von Medaillen
    • Verweis und Urteilspublikation
    • Geldbusse bis Fr. 200'000.--
    • Sperre mit zeitlicher Beschränkung oder (im Wiederholungsfall) auf Lebenszeit
    Betroffene Wettkämpfer

    Von diesen Bestimmungen sind in erster Linie Kegler betroffen, die an den erwähnten Wettkämpfen teilnehmen. Grundsätzlich sei aber hier festgehalten, dass jede Form von Doping moralisch verwerflich ist, und deshalb für alle Kegler auch an normalen Meisterschaften gelten sollte.

    Wir sind uns absolut bewusst, dass viele der möglichen Dopingvergehen beim Sportkegeln nur wenig oder gar keinen Einfluss haben (z.B. Anabolika), andererseits gibt es aber auch beim Kegeln Möglichkeiten mittels Doping die Leistung zu fördern (z.B. Stimulanzien, Betablocker, Narkotika).

    Kegler welche aus gesundheitlichen Gründen regelmässig Medikamente zu sich nehmen müssen sind nicht zwingend von Wettkämpfen ausgeschlossen. So ist zum Beispiel Insulin zur Behandlung von Diabetes zugelassen, aber auch bei Asthma gibt es Medikamente welche zur Inhalation zugelassen sind. Diese Fälle müssen aber gemeldet werden und durch ein entsprechendes Zeugnis dokumentiert sein. Es ist aber auch möglich, dass für einige Tage vor dem Wettkampf ein Ersatz Medikament verwendet wird, welches nicht zu einem Doping Vergehen führt.

    Es sei hier noch einmal erwähnt, dass jeder Wettkämpfer selber verantwortlich ist, sich darüber zu informieren was erlaubt oder nicht erlaubt ist.

    Weitere Informationen

    Der SSKV wird hat auf seiner Internet Homepage diesen Bereich für Doping eingerichtet um den Wettkämpfern weitere Informationen, Kontaktadressen und Links verfügbar zu machen, sowie Dokumente heruntergeladen werden können. Im Internet sind auch unter www.sportintegrity.ch  weitergehende Informationen erhältlich.

    Auf dem Laufenden bleiben:
    www.sportintegrity.ch (https://www.sportintegrity.ch)
    Facebook (https://www.facebook.com/swisssportintegrity)
    Instagram (https://www.instagram.com/swisssportintegrity)
    Twitter (https://www.twitter.com/SwissSportInt) 
     

    Auf der Seite von Swiss Sport Integrity sind viele weitere Information zu finden, sowie Dokumente zum herunterladen verfügbar. 

    Für Fragen steht der Dopimgverantwortliche des SSKV, Michael Giger, über die Telefonnummer 079 240 6305 oder per E-Mail an giger@sskv.ch zur Verfügung.

    Wir sind überzeugt mit diesen Regelungen eine Lösung gefunden zu haben, welche die Anforderungen zur Dopingbekämpfung erfüllt, andererseits aber unserem Kegelsport angemessen ist.